Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – ParkingColumns

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der MAP4F BV, handelnd unter dem Namen ParkingColumns, eine belgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 2223 Heist-op-den-Berg, Leo Kempenaersstraat 61 Bus 2 und eingetragen bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0883.444.425 (nachfolgend: „ParkingColumns“).

  1. Definitionen
    • In diesen AGB haben die folgenden Begriffe nachstehend aufgeführte Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

Inhalt

Alle Daten, Informationen oder Materialien, auf die über die Produkte/Software zugegriffen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle, Berechnungen, Texte, Bilder, Software, Programme, Computercode und andere (Drittanbieter-)Informationen;

Vertrag

Der Vertrag, der zwischen ParkingColumns und dem Vertriebspartner zustande kommt, wenn der Vertriebspartner die vorliegenden AGB schriftlich oder elektronisch akzeptiert und der die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien regelt. Der Vertrag beinhaltet auch die DPA, die diesen AGB als Anhang beigefügt ist.

Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA)

Vereinbarung zwischen ParkingColumns und dem Vertriebspartner, die die Rechte und Pflichten von ParkingColumns, dem Vertriebspartner und dem Endkunden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden durch PARKINGCOLUMNS im Auftrag des Vertriebspartners regelt;

Vertriebspartner

Autorisierter Drittvertriebspartner von ParkingColumns-Produkten, ausschließlich eine juristische Person (egal ob gegründet oder nicht), die zu beruflichen Zwecken handelt und einen Vertrag mit ParkingColumns abgeschlossen hat. Jeder Vertriebspartner gilt als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches und kann somit im Verhältnis zu PARKINGCOLUMNS kein „Verbraucher“ sein;

Endkunde

Der Endnutzer oder Käufer, ausschließlich eine juristische Person (egal ob gegründet oder nicht) der von ParkingColumns über den Vertriebspartner bereitgestellten Produkte und/oder Software;

Partei

Jede Partei dieses Vertrages;

Datenschutzgesetzgebung

Bezieht sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie auf den freien Datenverkehr sowie auf alle belgischen Durchführungsgesetze;

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung von ParkingColumns, in der erläutert wird, wie ParkingColumns personenbezogene Daten verarbeitet, und die auf der Website zugänglich ist

Produkte

Die Produkte, die ParkingColumns dem Vertriebspartner anbietet sowie alle zugehörigen Hardware- und Softwarekomponenten;

Software

Die abonnierbare Software, die ParkingColumns dem Vertriebspartner zur Verfügung stellt und die mit den Produkten zusammenarbeitet;

Laufzeit

Die anfängliche oder verlängerte Laufzeit – also ein Jahr – während der dem Vertriebspartner das Abonnement für die Software gewährt wird;

  1. Angebot, Geltungsbereich und Vertragsabschluss
    • Diese AGB gelten für den Kauf, die Lieferung, den Vertrieb, die (Unter-)Lizenzierung, die Bereitstellung oder den Verkauf aller von PARKINGCOLUMNS entwickelten und zur Verfügung gestellten Produkte und/oder Software an Vertriebspartner, die berechtigt sind, die Produkte weiterzuverkaufen und die Software an Endkunden unterzulizenzieren.
  • Die Bestellung von Produkten und/oder Software durch den Vertriebspartner gilt als Annahme der AGB. Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Vertriebspartner und PARKINGCOLUMNS dar und sind ausschließlich maßgeblich, unter Ausschluss der Bedingungen des Vertriebspartners.
  • Die Nutzung der Produkte kann Web- oder Mobile-Anwendungen umfassen, die zusätzlichen Bedingungen („Nutzungsbedingungen“) oder Software, die zusätzlichen (Endnutzer-)Softwarelizenzbedingungen („EULA“) von PARKINGCOLUMNS, einer verbundenen Gesellschaft oder einem Drittanbieter unterliegen kann. Solche EULAs oder zusätzlichen Nutzungsbedingungen werden mit der jeweiligen Web- oder Mobile-Anwendung oder Software bereitgestellt. Der Vertriebspartner wird seinerseits die EULA und/oder zusätzlichen Nutzungsbedingungen an den Endkunden weitergeben.
  • Die AGB sind jederzeit auf der Website zugänglich. PARKINGCOLUMNS behält sich das Recht vor, im Hinblick auf Änderungen relevanter Gesetze, der Marktsituation, der Geschäftspolitik oder nach eigenem Ermessen, einseitig Teile dieser AGB zu ändern, zu modifizieren, zu kündigen, zu ergänzen oder zu entfernen, indem die aktualisierten/geänderten AGB einschließlich des Tages ihres Inkrafttretens auf der Website veröffentlicht werden. Solche Änderungen werden wirksam und gültig ab dem Moment der Veröffentlichung auf der Website.
  1. Preis und Zahlung
    • Die Preise für die Produkte und die Abonnementgebühren für die Software werden schriftlich zwischen PARKINGCOLUMNS und dem Vertriebspartner vereinbart. Preise und Abonnementgebühren verstehen sich zuzüglich MwSt., Zölle oder anderer Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
  • Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Kommt der Vertriebspartner der Zahlungsfrist nicht nach, behält sich PARKINGCOLUMNS das Recht vor, auf überfällige Beträge Zinsen gemäß Artikel 5 Abs. 1 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu berechnen. Diese Verzugszinsen fallen automatisch ab dem Tag nach Fälligkeit der offenen Rechnung an, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf.

Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Vertriebspartners wird der offene Betrag automatisch, also ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% der Hauptforderung, mindestens jedoch 50,00 €, erhöht.

Bezahlt der Vertriebspartner die Rechnung mit den Abonnementgebühren für die Software nicht rechtzeitig, ist PARKINGCOLUMNS berechtigt, den Zugang zur Software auszusetzen oder sogar dauerhaft zu beenden, ohne dass der Vertriebspartner Schadensersatz geltend machen kann.

  • Unter Androhung des Ausschlusses muss der Vertriebspartner jeglichen Einspruch gegen eine Rechnung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich und per Einschreiben an PARKINGCOLUMNS richten, unter Angabe der Rechnungsnummer und des Datums. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Einspruch, gelten die Rechnungen als endgültig angenommen.
  • PARKINGCOLUMNS übernimmt keine Garantie, dass Preise für seine Produkte beibehalten werden. PARKINGCOLUMNS behält sich vor, die Preise für eines oder mehrere Produkte jederzeit anzupassen. PARKINGCOLUMNS verpflichtet sich, seine Vertriebspartner mindestens einen (1) Monat vor Anwendung der neuen Preise zu informieren. Unbeschadet der Indexierungsvorschriften kann jede wesentliche Preiserhöhung als erhebliche Änderung des Vertrags gelten. Entsprechend erhält der Vertriebspartner die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrags. Eine solche Kündigung muss schriftlich an PARKINGCOLUMNS erfolgen, bevor die neuen Preise in Kraft treten. Der weitere Bezug der Produkte nach Inkrafttreten der neuen Preise stellt die Annahme dieser Preise dar.
  • Soweit die Preise der Produkte/Dienstleistungen auf den dann geltenden Lohnkosten, Kosten für Komponenten/Teile/Drittlizenzen, Sozialversicherungsbeiträgen und staatlichen Abgaben, Versicherungsprämien, Materialkosten, Wechselkursen und/oder sonstigen Kosten basieren, ist PARKINGCOLUMNS bei einer Erhöhung eines oder mehrerer dieser Faktoren berechtigt, die Preise entsprechend den gesetzlich zulässigen Standards zu indexieren. Eine Indexierung gilt nicht als wesentliche Vertragsänderung und berechtigt den Vertriebspartner nicht zur Vertragskündigung.
  1. Vertragsdauer und Kündigung
    • Der Vertrag tritt ab dem Datum in Kraft, an dem der Vertriebspartner entweder die AGB akzeptiert oder Produkte/Software bei PARKINGCOLUMNS bestellt (je nachdem, was zuerst eintritt).
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten beenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • PARKINGCOLUMNS kann den Vertrag bei Verstoß des Vertriebspartners gegen eine der Regelungen der AGB ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Vertriebspartner kann den Vertrag nur gemäß Artikel 2.4 der AGB mit sofortiger Wirkung kündigen.
  1. Geistiges Eigentum
    • Die Produkte, Software und Inhalte sind durch (geistige) Eigentumsrechte geschützt. Alle (geistigen) Eigentums- und abgeleiteten Rechte verbleiben bei PARKINGCOLUMNS.
  • PARKINGCOLUMNS gewährt dem Vertriebspartner ein nicht-exklusives, beschränkt übertragbares Recht, die Produkte und Software an Endkunden entsprechend den AGB weiterzuverbreiten, zu unterlizenzieren und zur Verfügung zu stellen.
  • Der Vertriebspartner ist berechtigt, Endkunden nicht-exklusive und nicht-übertragbare Unterlizenzen zu gewähren, die es ihnen erlauben, die Produkte und die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Der Vertriebspartner stellt sicher, dass jeder Unterlizenzvertrag mit Endkunden Klauseln enthält, die die geistigen Eigentumsrechte von PARKINGCOLUMNS schützen und nicht weniger sicher sind als die Bestimmungen der AGB.
  • Vertriebspartner und Endkunden dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PARKINGCOLUMNS nicht:
  • Die Produkte/Software modifizieren, anpassen, zurückentwickeln, dekompilieren oder zerlegen;
  • Eigentumshinweise oder Labels in den Produkten/Software entfernen oder verändern;
  • Die Produkte/Software entgegen den hier gewährten Lizenzbedingungen verwenden.
  • Bei Beendigung oder Ablauf der Lizenz des Vertriebspartners mit PARKINGCOLUMNS werden alle an Endkunden gewährten Unterlizenzen automatisch auf PARKINGCOLUMNS übertragen und fortan direkt von PARKINGCOLUMNS verwaltet. Der Vertriebspartner muss PARKINGCOLUMNS vor Beendigung oder Ablauf eine vollständige Liste aller aktiven Unterlizenzen sowie die Kontaktdaten der Endkunden übermitteln.
  • Der Vertriebspartner trifft alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der (geistigen) Eigentumsrechte von PARKINGCOLUMNS und informiert PARKINGCOLUMNS unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Verletzung seiner Rechte durch Endkunden oder Dritte.
  • Bei Verstößen des Vertriebspartners oder Endkunden gegen die Bestimmungen dieses Artikels behält sich PARKINGCOLUMNS das Recht vor, Schadenersatz vom Vertriebspartner zu verlangen.
  1. Haftung
    • Die Haftung von PARKINGCOLUMNS ist auf den niedrigeren der folgenden beiden Beträge begrenzt: (i) den Rechnungswert der letzten Rechnung im Zusammenhang mit den Produkten oder der Software oder (ii) den Betrag, der gemäß der geltenden Versicherungspolice von PARKINGCOLUMNS ausbezahlt wird. In jedem Fall ist die Haftung von PARKINGCOLUMNS auf die gesetzlich zwingende Haftung nach belgischem Recht beschränkt. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, PARKINGCOLUMNS unverzüglich über jeden Schaden, der ihm (oder durch einen Endkunden) durch die Nutzung der Produkte entstanden ist, zu informieren. Jede Verschlechterung des Schadens infolge verspäteter Mitteilung kann PARKINGCOLUMNS nicht angelastet werden.
  • PARKINGCOLUMNS haftet nicht für:
  • Indirekten und/oder Folgeschaden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste, Goodwillverlust und Sachschaden an Eigentum des Vertriebspartners oder Endkunden durch die Nutzung der Produkte). Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn der Vertriebspartner PARKINGCOLUMNS auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen hat;
  • Mängel, die unmittelbar oder mittelbar durch eine Handlung des Vertriebspartners, Endkunden oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob diese durch einen Fehler oder Fahrlässigkeit bedingt sind;
  • Schäden durch Nutzung der Produkte zu anderen Zwecken als denen, für die sie entwickelt bzw. von PARKINGCOLUMNS vorgesehen wurden;
  • Zusätzliche Schäden durch die weitere Nutzung nach Entdecken eines Mangels;
  • Verlust, fehlerhafte Nutzung oder unsachgemäßen Umgang mit den Produkten, außer wenn dieser ausschließlich auf ein Verschulden seitens PARKINGCOLUMNS zurückzuführen ist;
  • Schäden infolge der Nichtbefolgung von Ratschlägen und/oder Richtlinien von PARKINGCOLUMNS (einschließlich zusätzlicher Nutzungsbedingungen und EULA's);
  • Schäden durch höhere Gewalt oder „Hardship“ gemäß Artikel 6 der AGB.
  • Die Anwendung von Artikel 6.3 des belgischen Zivilgesetzbuchs ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vertriebspartner verzichtet hiermit darauf, irgendeine Hilfsperson von PARKINGCOLUMNS (einschließlich Mitarbeiter, Direktoren oder andere Beauftragte) für Schäden haftbar zu machen, die durch das Nichterfüllen einer vertraglichen Verpflichtung durch PARKINGCOLUMNS entstehen. Sollte eine solche Hilfsperson seitens des Vertriebspartners dennoch in Anspruch genommen werden, kann sie alle PARKINGCOLUMNS gegenüber dem Vertriebspartner zustehenden Einreden geltend machen. Außerdem kann sie Einreden geltend machen, die ihr gegenüber einem eigenen Prinzipal zustehen, unabhängig davon, ob dieser PARKINGCOLUMNS ist oder nicht.
  • Der Vertriebspartner erkennt an, dass PARKINGCOLUMNS keinerlei Garantie dafür übernimmt, dass die Produkte oder die Software:
  • Der Einhaltung bestimmter für den Endkunden geltenden Gesetze, Vorschriften oder Industrienormen genügen;
  • Bestimmte Ergebnisse, Ziele oder Leistungskennzahlen erzielen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Effizienzsteigerung, Umsatz oder Kundenzufriedenheit;
  • Ohne Unterbrechungen, Fehler oder Verzögerungen laufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Probleme mit Konnektivität, Systemintegration oder der Kompatibilität mit Drittsoftware oder -hardware;
  • Die spezifischen Bedürfnisse, Anforderungen oder Erwartungen des Vertriebspartners, des Endkunden oder eines Dritten bezüglich Funktionalität, Zuverlässigkeit oder Sicherheit erfüllen;
  • Unbefugten Zugriff oder Verlust von Daten verhindern oder vollständigen Schutz vor Cyber-Bedrohungen, Viren oder anderen schädlichen Inhalten bieten, die über die im DPA festgelegten Maßnahmen hinausgehen.

PARKINGCOLUMNS übernimmt für die vorgenannten Aspekte keinerlei Haftung; jede diesbezügliche Nutzung der Produkte oder Software durch den Vertriebspartner oder Endkunden erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Sämtliche Ansprüche wegen (versteckter) Mängel sind PARKINGCOLUMNS unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Kalendermonaten ab Entdeckung des Mangels, mitzuteilen – widrigenfalls ist der Anspruch verwirkt. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung auf, wird vermutet, dass er bereits bei Lieferung vorhanden war, außer PARKINGCOLUMNS kann das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Auslieferung muss der Endkunde (oder Vertriebspartner) beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe existierte.
  1. Höhere Gewalt / Hardship
    • PARKINGCOLUMNS haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Vertragspflichten, sofern diese auf höhere Gewalt oder Hardship zurückzuführen sind. Als typische Fälle höherer Gewalt oder Hardship gelten: alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar und unvermeidbar waren und PARKINGCOLUMNS daran hindern, den Vertrag zu erfüllen, oder die Erfüllung erschweren oder verteuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Beschlagnahmungen, Epidemien und Pandemien, Verzögerungen oder Insolvenz von für PARKINGCOLUMNS tätigen Dritten, Personalmangel, Streiks, organisatorische Umstände, Bedrohung oder Ausführung terroristischer Handlungen, Eingriffe von Behörden, Stromausfälle sowie Ausfälle oder Unterbrechungen von Kommunikationsmitteln, Software oder Hardware). Solche Situationen berechtigen PARKINGCOLUMNS, die Vertragserfüllung zu überprüfen und/oder auszusetzen, durch einfache schriftliche Mitteilung, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Besteht ein Fall von höherer Gewalt oder Hardship länger als zwei (2) Monate, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
  1. Datenschutz
    • PARKINGCOLUMNS verpflichtet sich, die Privatsphäre seiner Vertriebspartner, Endkunden und aller Dritter, deren personenbezogene Daten ihm (zufällig) zur Kenntnis gelangen, zu schützen.
  • PARKINGCOLUMNS handelt in seinen direkten Beziehungen zu Vertriebspartnern als Datenverantwortlicher. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutzgesetzgebung verarbeitet.
  • Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Endkunden über die Produkte und Software fungiert PARKINGCOLUMNS als Auftragsverarbeiter. Die spezifischen Verpflichtungen von PARKINGCOLUMNS als Auftragsverarbeiter werden im an diesen AGB angehängten Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) geregelt. Der Vertriebspartner sorgt dafür, dass der DPA Teil des Endkundenvertrags wird. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den Anweisungen des Endkunden, dem DPA und der Datenschutzgesetzgebung verarbeitet.
  1. Verfügbarkeit, Wartung und Updates der Software
    • PARKINGCOLUMNS ist bestrebt, die Qualität der Software durch regelmäßige Wartung und Updates hoch zu halten. PARKINGCOLUMNS bemüht sich, die Auswirkungen dieser Arbeiten auf die Verfügbarkeit des Tools zu minimieren, schließt Ausfallzeiten jedoch nicht aus. In jedem Fall wird sich PARKINGCOLUMNS bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren, außer dies ist unmöglich oder nicht sinnvoll (z.B. im Notfall).
  • Bei Problemen mit der Verfügbarkeit der Software wird PARKINGCOLUMNS alle angemessenen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Behebung ergreifen, kann jedoch keine Garantie in Bezug auf Reaktions- und Lösungszeiten geben.
  • Unter keinen Umständen ist PARKINGCOLUMNS zur Entschädigung des Vertriebspartners oder Endkunden wegen Nichtverfügbarkeit verpflichtet.
  1. Sonstiges
    • Die Ungültigkeit, Nichtigkeit und/oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB in keiner Weise. Die betreffende Klausel wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und der Absicht der ungültigen oder aufgehobenen Bestimmung möglichst nahekommt. Erreichen die Parteien keine Einigung, so kann das zuständige Gericht die Klausel auf das gesetzlich zulässige Maß mildern.
  • Der Vertriebspartner akzeptiert elektronische Nachweise. Die endgültige Bestätigung der Bestellung durch den Vertriebspartner gilt als Annahme der Bestellung zum angegebenen Preis. Die Bestätigung des Vertriebspartners gilt als Unterschrift und ausdrückliche Annahme der betreffenden Bestellung.
  • Ein (wiederholtes) Unterlassen der Ausübung von Rechten durch PARKINGCOLUMNS ist lediglich als Duldung einer bestimmten Situation zu verstehen und führt nicht zum Rechtsverlust.
  • PARKINGCOLUMNS ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise an verbundene Gesellschaften oder ein anderes Unternehmen im Zusammenhang mit Verkauf, Übertragung, Verschmelzung, Konsolidierung oder sonstiger Veräußerung ihres gesamten oder wesentlichen Betriebs beziehungsweise Vermögens zu übertragen.
  • Im Falle von Streitigkeiten zwischen PARKINGCOLUMNS und dem Kunden gilt ausschließlich belgisches Recht; die Gerichte des Bezirks Antwerpen, Abteilung Antwerpen, sind ausschließlich zuständig, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen.

ANHANG I: AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (der „Vertrag“) wird geschlossen am [Datum]

ZWISCHEN:

  1. [NAME], ein [XXX]-Unternehmen mit Sitz in [Adresse] und eingetragen bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen unter der Nummer [Nummer], rechtsgültig vertreten durch [XXX] in seiner/ihrer Funktion als [XXX],

Nachfolgend: „Verantwortlicher“;

UND

  1. MAP4F BV, handelnd unter dem Namen PARKINGCOLUMNS, eine belgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 2223 Heist-op-den-Berg, Leo Kempenaersstraat 61 #2 und eingetragen bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0883.444.425, rechtsgültig vertreten durch [XXX] in seiner/ihrer Funktion als [XXX],

Nachfolgend: „Auftragsverarbeiter“;

Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter werden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

PRÄAMBEL:

  1. Der Auftragsverarbeiter erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Nutzung von Parksystemen, die vom Auftragsverarbeiter bereitgestellt und über einen autorisierten Dritten an den Verantwortlichen verkauft wurden (die „Dienstleistungen“);
  2. Die Erbringung dieser Dienstleistungen beinhaltet, dass der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten (wie unten definiert) im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
  3. Die Parteien möchten eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten schließen, die den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht (die „Vereinbarung“);

WIE FOLGT VEREINBART:

  1. Begriffsbestimmungen

Vereinbarung“ bezeichnet diesen Auftragsverarbeitungsvertrag und alle Anhänge.

Anhang A“ bezeichnet Anhang A mit dem Titel „Beschreibung der Datenverarbeitung“.

Anhang B“ bezeichnet Anhang B mit dem Titel „Mindestmaß an Sicherheitsmaßnahmen“.

Anhang C“ bezeichnet Anhang C mit dem Titel „Liste der Unterauftragsverarbeiter“.

Verantwortliche personenbezogene Daten“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die vom Auftragsverarbeiter (oder einem Unterauftragsverarbeiter) im Auftrag des Verantwortlichen gemäß oder im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter erbrachten Dienstleistungen verarbeitet werden.

EWG“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.

EU-Datenschutzrecht“ bezeichnet (i) die Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“); (ii) die EU-ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) und (iii) sämtliche geltende nationale Datenschutzgesetze, die gemäß (i) oder (ii) erlassen wurden; jeweils in der jeweils gültigen Fassung oder wie sie von Zeit zu Zeit ersetzt werden können; und

Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet Subunternehmer, Beauftragte oder sonstige Dritte, die vom Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten herangezogen werden.

Die Begriffe „Kommission“, „Verantwortlicher“, „Betroffene Person“, „Mitgliedstaat“, „Personenbezogene Daten“, „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“, „Verarbeitung“, „Auftragsverarbeiter“ und „Aufsichtsbehörde“ haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO und entsprechenden Ableitungen.

  1. Geltungsbereich und Verhältnis zwischen den Parteien

2.1 Geltungsbereich und Einzelheiten der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten des Verantwortlichen ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Dienstleistungen.

Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen werden in Anhang A (Beschreibung der Datenverarbeitung) zu dieser Vereinbarung näher bestimmt.

2.2 Verhältnis zwischen den Parteien

Die Parteien stimmen überein, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags der Verantwortliche der Datenverantwortliche ist und der Auftragsverarbeiter der Datenverarbeiter. Handelt der Verantwortliche als Datenverarbeiter, agiert der Auftragsverarbeiter als Unterauftragsverarbeiter. Der Verantwortliche behält das ausschließliche Recht zur Bestimmung von Zweck und Mitteln der Verarbeitung. Beide Parteien erfüllen ihre Pflichten aus der DSGVO sowie anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen.

  1. Verpflichtungen der Parteien

3.1 Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten des Verantwortlichen ausschließlich zu den in Anhang A beschriebenen Zwecken und strikt gemäß den schriftlichen Anweisungen des Verantwortlichen („Zulässiger Zweck“), es sei denn, das EU-Recht (oder das Recht eines EU-Mitgliedstaats), das für den Auftragsverarbeiter gilt, verlangt etwas anderes. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten niemals für eigene Zwecke oder Zwecke eines Dritten.

3.2 Internationale Übermittlungen

Der Auftragsverarbeiter wird die personenbezogenen Daten nicht außerhalb des EWR übermitteln oder deren Übermittlung gestatten, es sei denn: (i) zuvor liegt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verantwortlichen vor; und (ii) der Auftragsverarbeiter sorgt für die gesetzeskonforme Übermittlung gemäß geltendem Datenschutzrecht. Für Übermittlungen aus dem EWR in ein Drittland können (ohne Einschränkung) Übermittlungen an einen Empfänger in einem aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zugelassenen Land, an ein nach EU-Datenschutzrecht zertifiziertes Unternehmen oder an einen Empfänger, der Standardvertragsklauseln der Kommission abgeschlossen hat, erfolgen.

3.3 Vertraulichkeit der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass jede zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Verantwortlichen berechtigte Person (einschließlich Personal, Vertreter und Subunternehmer des Auftragsverarbeiters) (ein „Autorisierter Mitarbeiter“) einer strengen Geheimhaltungspflicht (vertraglich oder gesetzlich) unterliegt und niemand auf die Daten zugreift, der keiner solchen Verpflichtung unterliegt. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle berechtigten Personen personenbezogene Daten nur innerhalb des zulässigen Zwecks verarbeiten.

3.4 Sicherheit

Der Auftragsverarbeiter implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Verantwortlichen (i) vor zufälliger oder rechtswidriger Vernichtung sowie (ii) vor Verlust, Veränderung, unberechtigter Offenlegung, unberechtigtem Zugriff (einem „Sicherheitsvorfall“). Diese Maßnahmen berücksichtigen den Stand der Technik, die Implementierungskosten und den Zweck, Umfang und Kontext der Verarbeitung sowie das Risiko für die Rechte der natürlichen Personen. Mindestens beinhalten sie die in Anhang B genannten Maßnahmen. Außerdem unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Verpflichtungen zur Sicherheit der Verarbeitung – unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen.

3.5 Unterauftragsverarbeitung:

Die Parteien erkennen an, dass der Auftragsverarbeiter zur Erbringung der Dienstleistungen Drittanbieter („Unterauftragsverarbeiter“) zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Verantwortlichen einsetzen kann. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, nur solche Unterauftragsverarbeiter gemäß EU-Datenschutzrecht zu nutzen und in der Liste im Anhang C aufzuführen.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter durch datenschutzrechtliche Regelungen dazu, personenbezogene Daten des Verantwortlichen mit dem gleichen Schutzniveau wie dieser Vertrag zu verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter bleibt zudem in vollem Umfang für Verstöße des Unterauftragsverarbeiters gegen diesen Vertrag haftbar.

3.6 Zusammenarbeit und Rechte betroffener Personen

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Beantwortung von: (i) Anträgen betroffener Personen auf Ausübung von Rechten gemäß dem EU-Datenschutzrecht (einschließlich der Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit usw.); und (ii) sonstige Schreiben, Anfragen oder Beschwerden von betroffenen Personen, Behörden oder Dritten im Zusammenhang mit der Verarbeitung. Sollte der Auftragsverarbeiter solche Anfragen direkt erhalten, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und umfassend, hat aber keine Verpflichtung, selbst zu antworten.

3.7 Datenschutz-Folgenabschätzung

Wird dem Auftragsverarbeiter bekannt oder ist er der Ansicht, dass seine Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte betroffener Personen darstellen könnte, informiert er unverzüglich den Verantwortlichen und unterstützt ihn auf Wunsch umfangreich bei der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß EU-Datenschutzrecht, einschließlich etwaiger Konsultationen mit Aufsichtsbehörden.

3.8 Sicherheitsvorfälle

Wird ein Sicherheitsvorfall festgestellt, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich und stellt alle erforderlichen Informationen und Unterstützung bereit, damit der Verantwortliche seine Meldepflichten gemäß EU-Datenschutzrecht fristgerecht erfüllen kann. Der Auftragsverarbeiter trifft alle Maßnahmen, um die Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls zu beheben oder zu minimieren, und hält den Verantwortlichen über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

3.9 Löschung oder Rückgabe von Daten

Nach Abschluss der Dienstleistung löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter (nach Wahl des Verantwortlichen) dem Verantwortlichen sämtliche personenbezogene Daten (einschließlich aller Kopien) zurück. Dies gilt nicht, soweit der Auftragsverarbeiter gesetzlich verpflichtet ist, Daten aufzubewahren, dann werden die personenbezogenen Daten verbannt und geschützt, bis eine Löschung möglich ist.

3.10 Audit

Der Auftragsverarbeiter ermöglicht dem Verantwortlichen (oder einem von ihm beauftragten externen Prüfer, der kein Wettbewerber ist und einer Verschwiegenheitspflicht unterliegt) die Überprüfung der Einhaltung dieses Vertrags und stellt dazu alle relevanten Informationen, Systeme und Mitarbeiter zur Verfügung. Wird dem Auftragsverarbeiter bekannt, dass die Anweisungen des Verantwortlichen gegen EU-Datenschutzrecht verstoßen, informiert er diesen umgehend. Der Verantwortliche (oder sein Prüfer) kann zu Prüfzwecken Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters während der üblichen Geschäftszeiten betreten, nach angemessener Vorankündigung und unter Vermeidung unnötiger Betriebsstörungen. Der Verantwortliche wird von diesem Recht höchstens einmal alle zwölf Monate Gebrauch machen – außer im Falle einer behördlichen Anweisung oder eines Sicherheitsvorfalls. Alle angemessenen Kosten des Auftragsverarbeiters im Zusammenhang mit dem Audit trägt der Verantwortliche.

  1. Laufzeit der Vereinbarung

Die Vereinbarung tritt mit Beginn der Erbringung der Dienstleistungen in Kraft und endet mit deren Beendigung.

  1. Haftung

5.1 Der Auftragsverarbeiter haftet und stellt den Verantwortlichen von allen Schäden und Ansprüchen Dritter, einschließlich betroffener Personen, frei, die aus einem Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen diesen Vertrag und die Pflichten der DSGVO resultieren.

5.2 Der Auftragsverarbeiter haftet für alle Schäden, die durch Unterauftragsverarbeiter oder andere vom Auftragsverarbeiter beauftragte Dritte verursacht werden.

5.3 Der Auftragsverarbeiter haftet nicht, soweit der Schaden unmittelbar und ausschließlich durch höhere Gewalt oder durch die Nichterfüllung von Pflichten des Verantwortlichen verursacht wurde, sofern der Auftragsverarbeiter sich um Schadensbegrenzung bemüht hat.

Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Rahmen ist die Haftung des Auftragsverarbeiters aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den Betrag beschränkt, den seine Versicherung abdeckt.

  1. Sonstiges

6.1 Änderung

Der Auftragsverarbeiter behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung bei Änderungen des EU-Datenschutzrechts anzupassen. Die Änderungen werden dem Verantwortlichen schriftlich oder über die Website des Auftragsverarbeiters mitgeteilt.

6.2 Salvatorische Klausel

Wird eine Bestimmung, die nicht den Kern der Vereinbarung betrifft, ganz oder teilweise für unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar erklärt, so wird hiervon die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarung bleibt bestehen, als ob die betreffende Bestimmung nie existiert hätte.

In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, den Auftragsverarbeitungsvertrag redlich neu zu verhandeln, um die ungültige Bestimmung durch eine zu ersetzen, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

6.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt belgisches Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Antwerpen, Belgien zuständig.

6.4 Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Übereinkünfte oder Mitteilungen, schriftlich oder mündlich.

Diese Vereinbarung wurde unterzeichnet in ………… am ../../……….

ANHANG A: Beschreibung der Datenverarbeitung

Dieser Anhang A ist Bestandteil der Vereinbarung und beschreibt die Verarbeitung, die der Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen durchführt.

Verantwortlicher

Der Verantwortliche ist ein Unternehmen mit einem oder mehreren Parkplätzen

Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter ist ein Unternehmen, das Parksysteme und die zugehörigen Softwaredienste bereitstellt, einschließlich technischer Unterstützung und Fehlerbehebung (falls erforderlich).

Betroffene Personen

Die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten betreffen folgende Kategorien betroffener Personen: die Kunden des Verantwortlichen (d.h. natürliche Personen, die von dem Verantwortlichen bereitgestellte Parkplätze nutzen).

Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:

  • Kennzeichen;
  • Standortdaten;
  • Name;

Besondere Kategorien von Daten (falls zutreffend)

Für die Verarbeitung vorgesehene besondere Kategorien personenbezogener Daten:

Nicht zutreffend.

Zweck der Verarbeitung

Erbringung der Dienstleistungen.

Verarbeitungsvorgänge

Die personenbezogenen Daten werden folgenden grundlegenden Verarbeitungstätigkeiten unterzogen (bitte spezifizieren):

  • Erheben;
  • Speichern;
  • Organisieren;
  • Speichern;
  • Nutzen;
  • Weitergabe durch Übermittlung;
  • Kombinieren;
  • Einschränken;
  • Löschen;

ANHANG B: Mindestmaß an Sicherheitsmaßnahmen

Der Zugang zur Umgebung ist nur möglich für:

  1. Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters mit festgelegter Rolle (Admin/Entwicklung/Test). Der Auftragsverarbeiter muss dem Verantwortlichen diese Liste auf Anfrage vorlegen und jederzeit die Umsetzung dieser Liste nachweisen können.
  2. Mitarbeiter des Verantwortlichen, wie vom Verantwortlichen angegeben, und Dritte, die vom Verantwortlichen autorisiert wurden.
  3. Jegliche Kommunikation mit Systemen oder Personen außerhalb der Umgebung muss verschlüsselt erfolgen.
  4. Eine weitere Konnektivität zur Umgebung ist ohne vorherige Zustimmung des Verantwortlichen nicht gestattet.
  5. Der Auftragsverarbeiter muss auf Anfrage ein Sicherheitskonfigurationsdokument vorlegen, das die Einhaltung der oben genannten Punkte belegt. Er muss auf Nachfrage auch die Umsetzung dieser Konfiguration nachweisen können.

Zur Einhaltung seiner Pflichten aus dem Vertrag hat der Auftragsverarbeiter folgende Arten von Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherzustellen:

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
  • Physische Sicherheit;
  • Zugangskontrolle;
  • Sicherheits- und Datenschutztechnologien;
  • Bewusstseinsbildung, Schulung und Sicherheitsüberprüfungen in Bezug auf Personal;
  • Vorfall/Reaktionsmanagement/Betriebssicherheit (Business Continuity); sowie
  • Audit-Kontrollen/Sorgfaltspflichtenprüfung.